Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

94.098 Rechtshilfevertrag in Strafsachen und
Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und Kanada. Genehmigung
Traité d'extradition et d'entraide judiciaire
en matière pénale entre la Suisse et le Canada. Ratification

Botschaft: 16.11.1994 (BBl 1995 I, 745 / FF 1995 I, 725)

Ausgangslage

Der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen kommt eine immer wichtigere Rolle zu. Die einzelnen Staaten können allein keine genügend wirksame Bekämpfung der nationalen und internationalen Kriminalität mehr gewährleisten. Die vorliegenden, am 7. Oktober 1993 in Bern unterzeichneten Auslieferungs- und Rechtshilfeverträge stellen eine den heutigen Bedürfnissen angepasste moderne Rechtsgrundlage dar. Mit diesen neuen Instrumenten bekunden Kanada und die Schweiz ihren Willen, ihre Beziehungen in Strafsachen zu intensivieren und entscheidend zu verbessern. Sie werden ebenfalls wirksame Instrumente im Kampf gegen den internationalen Terrorismus darstellen.

Die vorliegenden Verträge lehnen sich in Aufbau und Inhalt stark an die Übereinkommen des Europarates über die Auslieferung (EAUe; SR 0.353.1) und über die Rechtshilfe in Strafsachen (EUeR; SR 0.351.1) an. Sie stehen im Einklang mit den entsprechenden schweizerischen Rechtsregeln. Die für diese Verträge notwendigen Verfahrensvorschriften finden sich im Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; SR 351.1).

Verhandlungen

SR 15.03.1995 AB 1995, 327
NR 12.06.1995 AB 1995, 1233

Beide Räte stimmten der Vorlage ohne Opposition und diskussionslos zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

  

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